"Ficken" ist ein Schnaps
City- & Szenenews
16.09.2011
Ein Getränkehersteller hat sich durchgesetzt: Er darf seinen Schnaps "Ficken" nennen. Nicht zuletzt deshalb, weil es auch Leute gibt, die so heißen.
"Ficken" darf als Wortmarke angemeldet werden, wie das Bundespatentgericht in einem Urteil entschieden hat. Der schwäbische Getränkehersteller EFAG Trade Mark aus Altheim in Baden-Württemberg kann nun den Namen seines Schnapses "Ficken" ins Markenregister eintragen lassen.
Markenrechtlich akzeptabel
Der Markenschutz erstreckt sich demnach auf Kleidung, Mineralwasser und Fruchtsäfte sowie alkoholische Getränke. Zuerst hatte sich das Patentamt geweigert, "Ficken" ins Markenregister aufzunehmen, weil die Eintragung gegen die guten Sitten verstoße. Zur Begründung hat das Amt ausgeführt, das angemeldete Markenwort bestehe in der vulgärsprachlichen Bezeichnung von "mit jemandem den Geschlechtsakt vollziehen".
Der Schnapshersteller hatte daraufhin vor dem Bundespatentgericht geklagt. Die Richter entschieden zugunsten des Getränkeherstellers. Die angemeldete Marke verletzt nach Ansicht der Juristen "das Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs nicht in völlig unerträglicher Art und Weise". Ein unerträglicher Verstoß liege vor, wenn die Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv diskriminierend und die Menschenwürde beeinträchtigend sind.
Zudem ist das Wort im Duden verzeichnet und Bestandteil einer Reihe von Titeln von auf deutschen Bühnen gespielten Theaterstücken sowie mehrerer Film- und Buchtitel. Das Gericht betont auch, dass sich 67 Telefonbucheinträge mit dem Nachnamen Ficken nachweisen lassen.
Unterscheidungskraft fehlt
Als völlig kreativlos bezeichnet der Markenexperte Karsten Kilian das Wort im Gespräch mit pressetext: "Es fehlt jede Kreativität sowie Unterscheidungskraft, der Begriff ist eine reine Wortmarke." Zudem sei die Breite des Schutzes nicht gerechtfertigt.
"Das Wort ist außerdem ein beschreibender Begriff - damit könnte man jeden Ausdruck schützen lassen", so der Experte, der davon überzeugt ist, dass in naher Zukunft eine Löschungsklage eingebracht werden wird. Der Markenname sei mit dem Urteil nicht in Stein gemeißelt.
(pte/pb)
Ein Getränkehersteller hat sich durchgesetzt: Er darf seinen Schnaps "Ficken" nennen. Nicht zuletzt deshalb, weil es auch Leute gibt, die so heißen.
"Ficken" darf als Wortmarke angemeldet werden, wie das Bundespatentgericht in einem Urteil entschieden hat. Der schwäbische Getränkehersteller EFAG Trade Mark aus Altheim in Baden-Württemberg kann nun den Namen seines Schnapses "Ficken" ins Markenregister eintragen lassen.
Markenrechtlich akzeptabel
Der Markenschutz erstreckt sich demnach auf Kleidung, Mineralwasser und Fruchtsäfte sowie alkoholische Getränke. Zuerst hatte sich das Patentamt geweigert, "Ficken" ins Markenregister aufzunehmen, weil die Eintragung gegen die guten Sitten verstoße. Zur Begründung hat das Amt ausgeführt, das angemeldete Markenwort bestehe in der vulgärsprachlichen Bezeichnung von "mit jemandem den Geschlechtsakt vollziehen".
Der Schnapshersteller hatte daraufhin vor dem Bundespatentgericht geklagt. Die Richter entschieden zugunsten des Getränkeherstellers. Die angemeldete Marke verletzt nach Ansicht der Juristen "das Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs nicht in völlig unerträglicher Art und Weise". Ein unerträglicher Verstoß liege vor, wenn die Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus sexuelle Aussagen enthält, die massiv diskriminierend und die Menschenwürde beeinträchtigend sind.
Zudem ist das Wort im Duden verzeichnet und Bestandteil einer Reihe von Titeln von auf deutschen Bühnen gespielten Theaterstücken sowie mehrerer Film- und Buchtitel. Das Gericht betont auch, dass sich 67 Telefonbucheinträge mit dem Nachnamen Ficken nachweisen lassen.
Unterscheidungskraft fehlt
Als völlig kreativlos bezeichnet der Markenexperte Karsten Kilian das Wort im Gespräch mit pressetext: "Es fehlt jede Kreativität sowie Unterscheidungskraft, der Begriff ist eine reine Wortmarke." Zudem sei die Breite des Schutzes nicht gerechtfertigt.
"Das Wort ist außerdem ein beschreibender Begriff - damit könnte man jeden Ausdruck schützen lassen", so der Experte, der davon überzeugt ist, dass in naher Zukunft eine Löschungsklage eingebracht werden wird. Der Markenname sei mit dem Urteil nicht in Stein gemeißelt.
(pte/pb)

16.09.2011 16:19
Gast
der ist lecker habe ihn schon leider etwas teuer aber sein geld wert 
und jeder der den nahmen geschmacklos findet soll ma etwas lockerer werden leben ja nicht mehr im mittelalter

und jeder der den nahmen geschmacklos findet soll ma etwas lockerer werden leben ja nicht mehr im mittelalter

16.09.2011 17:09
Gast
Is doch ma ein geiler Name fürn Schnaps^^
"in naher Zukunft" will jeder Ficken xD
von mir aus können die das auch 69 nennen solange der Name nich schon vor dem Alkoholgenuss mich zum Kotzen bringt^^
z.B Vaginalpilz, oder Genitalherpes, hehehe
"in naher Zukunft" will jeder Ficken xD
von mir aus können die das auch 69 nennen solange der Name nich schon vor dem Alkoholgenuss mich zum Kotzen bringt^^
z.B Vaginalpilz, oder Genitalherpes, hehehe

genau Elvis ich finde ja auch das sich kotzen viel besser an hört und dem Getränk auch eher gerecht wird.



16.09.2011 21:21
Gast
Solange du so bestellst: "Ich hätte gern ein paar Ficken"
und nicht so: "Ich würd gern Ficken"
ist die Welt an der Bar noch in Ordnung du wirst nicht bedauerndswert angeschaut und bist sogar noch im Club
und nicht so: "Ich würd gern Ficken"
ist die Welt an der Bar noch in Ordnung du wirst nicht bedauerndswert angeschaut und bist sogar noch im Club
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